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Aufsichtsinstitution der deutschen Patentanwälte: Patentanwaltskammer Aufsichtsinstitution für European Patent Attorney (zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt): epi
Aufsichtsinstitution für European Trademark and Design Attorneys (zugelassene Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt für Marken, Muster und Modelle) :
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt Avenida de Europa, 4
Die Berufsbezeichnung "Patentanwalt" wird von der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Berufsrechtlichen Regelungen für Patentanwälte und European Patent Attorneys: - Patentanwaltsordnungvom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I. S. 2827) - Berufsordnung der Patentanwälte vom 5. August 1997 (Mitt. dt. Patentanwälte, S. 243 ff.), zuletzt geändert am 3. September 2008
6. Berufshaftpflichversicherung
Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der 10900 Berlin
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